Wettanbieter ohne Steuer in Deutschland: Wer zahlt, wer abzieht, wer fehlt

Updated Oktober 2026
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Die Werbung verspricht es fast überall: „0 % Wettsteuer“, „beste Quoten“, „fair wie noch nie“. Wer in Deutschland einen Wettschein abgibt, zahlt in aller Regel trotzdem – nur auf andere Weise. Die Sportwettensteuer ist 5,3 % des Spieleinsatzes nach Abzug der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, und sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht von der Person, die tippt. Ob sie auf der Rechnung auftaucht, entscheidet jeder Anbieter für sich: über einen Abschlag auf die Quote, einen Abzug vom Gewinn, eine gesondert ausgewiesene Position auf dem Wettschein oder die Übernahme in die eigene Marge. „Ohne Steuer“ ist deshalb selten ein Geschenk und oft ein anderes Preisschild.

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben.

Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Spielerschutz schlägt Werbeversprechen – was „ohne Wettsteuer“ nicht aufhebt

Wetten bleibt ein Glücksspiel, und der deutsche Rechtsrahmen behandelt es als solches – unabhängig davon, was auf dem Wettflyer steht. Wer mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, ändert daran nichts: weder das Verlustrisiko noch die monatlichen Limits, weder die Pflicht zur Identitätsprüfung noch den Sperrdatei-Abgleich. Eine Werbeaussage entbindet niemanden davon, das eigene Spielverhalten an den Regeln zu messen, die für alle lizenzierten Anbieter gleichermaßen gelten.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Küchentisch, daneben stehen ein Glas Wasser und eine Armbanduhr.
Interwetten gibt in seinen AGB an, dass die Sportwettensteuer von Interwetten getragen wird; zum Ausgleich wird bei Wetten ein Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % vorgenommen.

Wer in Deutschland überhaupt tippen darf

Teilnehmen darf, wer volljährig ist – die Altersgrenze liegt nach § 4 Abs. 3 GlüStV 2021 bei 18 Jahren. Wer sich bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis anmeldet, durchläuft eine vollständige Identitätsprüfung (§ 6a GlüStV). Vor dieser Verifizierung darf der Anbieter höchstens 72 Stunden lang spielen lassen, mit einer Einzahlungsgrenze von 100 € und ohne Auszahlungen. Eine Person, eine Kontoverbindung, ein Konto je Anbieter – so steht es im Gesetz, und die technische Seite erzwingt es über die Aktivitätsdatei und die Limitdatei LUGAS, die alle lizenzierten Veranstalter miteinander verbindet.

Wer sich selbst ausschließen möchte, findet in OASIS das bundesweite Sperrsystem (§§ 8, 8a GlüStV). Der Abgleich läuft bei Registrierung und bei jedem Login. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person selbst eine Frist nennt; ohne Frist mindestens ein Jahr. Wer eine kürzere Pause braucht, kann den Panikbutton nutzen: ein Klick, sofortige 24-Stunden-Sperre, ohne Begründung. Diese Mechanismen greifen bei jedem Anbieter auf der Whitelist – und nirgendwo sonst.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Rechnungen und ein Taschenrechner liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse Kaffee im Licht des frühen Morgens.
Bei Wettarena fällt neben dem Wetteinsatz nur die gesondert ausgewiesene Steuer an (5,3 % des Spieleinsatzes inkl. Steuer).

Was das monatliche Limit konkret bedeutet

Standardgrenze für die Einzahlung über alle lizenzierten Anbieter hinweg: 1.000 € pro Kalendermonat, durchgesetzt über die Limitdatei. Wer mehr einzahlen will, muss dem Anbieter seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen – eine Selbsterklärung reicht nicht. Ein Anbieter darf im Einzelfall ein höheres Limit einrichten, bis 10.000 €, und für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spielenden sogar zwischen 10.000 € und 30.000 €. Eine Herabsetzung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen – eine Schutzregel, die der Gesetzgeber bewusst gegen den eigenen Impuls eingebaut hat.

Wer parallel spielt, verstößt gegen § 6h GlüStV: gleichzeitige aktive Wetten bei mehreren Anbietern sind verboten und werden über die Aktivitätsdatei unterbunden. Offshore-Anbieter sind an diese Datei nicht angeschlossen – was als Freiheit verkauft wird, ist im deutschen System die Lücke, durch die OASIS, LUGAS und der Panikbutton ins Leere laufen.

Werbung, Bonus, Quotenversprechen – was der GlüStV erlaubt und was nicht

Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Für Sportwetten gilt das werktägige Werbeverbot von 06:00 bis 21:00 Uhr, das Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele betrifft, ausdrücklich nicht. Was bleibt: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung des betroffenen Ereignisses im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionsträgern, keine Vergütung von Affiliates nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6 GlüStV). Eine Bonusobergrenze oder einen Mindestumsatz für Sportwetten schreibt der GlüStV nicht vor – was ein Anbieter an Bedingungen knüpft, entscheidet er selbst, und nur seine eigenen Regeln sind maßgeblich.

Das ist der Punkt, an dem „0 % Wettsteuer“ ins Bild rückt: Es ist eine Werbeaussage über die Besteuerung, nicht über den Bonus. Wer auf den Werbetext schaut, sollte gleichzeitig auf das Kleingedruckte schauen – insbesondere darauf, ob die Wettsteuer über einen Quotenabschlag, einen Gewinnabzug oder eine ausgewiesene Position auf dem Wettschein tatsächlich vom Anbieter getragen oder doch an die Spielenden weitergereicht wird.

Die zehn Wettanbieter auf der GGL-Whitelist im Vergleich

Die folgende Übersicht führt zehn Sportwettenanbieter auf, deren .de-Domain zum Stichtag 2. Oktober 2026 auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stand. Sie unterscheiden sich im Umgang mit der Wettsteuer – manche schlagen sie auf den Gewinn, andere auf die Quote, manche weisen sie gesondert aus, und einzelne werben damit, sie selbst zu tragen. Die Tabelle zeigt, welche Domain wofür auf der Whitelist steht und seit wann die Sportwetten-Erlaubnis besteht; sie zeigen, was die Wahl jeder Marke im Vergleich tatsächlich entscheidet.

Anbieter Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
888sport Whitelist GGL – 888 Germany Limited 30.06.2021
Betano Whitelist GGL – Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
Tiptorro Whitelist GGL – Torro Tec Limited 30.06.2021
LeoVegas Whitelist GGL – LVSports Limited 21.10.2024
AdmiralBet Whitelist GGL – Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bpremium Whitelist GGL – Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
NEO.bet Whitelist GGL – Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Sportingbet Whitelist GGL – Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
Sportwetten.de Whitelist GGL – NetX Betting Limited 19.11.2020
bwin Whitelist GGL – bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020

Alle Angaben stammen aus der Whitelist-Übersicht der GGL zum Stand 2. Oktober 2026; die Whitelist enthält kein Enddatum. Eine Folgeerlaubnis verlängert die Gültigkeit, sie macht die Erlaubnis nicht zur zweiten – sie bleibt eine durchgehende Sportwetten-Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021.

Was die Tabelle bewusst nicht zeigt

Die Spalten über Gegenwart und Folgeerlaubnisse, über weitere Erlaubnisse desselben Inhabers (Slot-, Casino-, Pferdewetten-Erlaubnis) und über den konkreten Umgang mit der Wettsteuer fehlen mit Absicht: Sie sagen nichts über das Thema der Seite aus, und sie würden das Bild nur verwischen. Welcher Anbieter die Steuer über die Quote, den Gewinn oder den Einsatz abzieht, steht in den AGB jedes einzelnen Anbieters – nicht in der Whitelist. Wer eine Marke wählt, sollte dort nachlesen, was die Seite hier nur anreißen kann.

888sport – Übernahme der Steuer, Domizil Malta

888sport wird laut Whitelist von der 888 Germany Limited betrieben, hinter der die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar steht. Die Aktie ist seit September 2005 an der Londoner Börse notiert. Die Sportwetten-Erlaubnis wurde am 30.06.2021 ausgestellt, eine Folgeerlaubnis folgte am 15.12.2022. 888sport fällt in die Gruppe der Anbieter, die mit dem Verzicht auf einen gesonderten Steuerabzug werben – die Übernahme der Wettsteuer ist Teil der eigenen Margenpolitik, nicht eine Ausnahme der Branche. Für Spielende heißt das: Der Einsatz wird vollständig zur Quote multipliziert, kein Abschlag auf den Gewinn, keine ausgewiesene Steuerposition. Wer hier spielt, achtet am ehesten auf das übliche Bonusprogramm und die Quotenhöhe in den eigenen Lieblingsmärkten; die Wettsteuer ist kein Faktor mehr.

Betano – der südeuropäische Neueinstieg

Betano.de steht auf der Whitelist mit der Betkick Sportsbetting Limited, Sitz in San Giljan, Malta. Die Erlaubnis datiert auf den 19.02.2021 zurück, die Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Betano baut sein deutsches Sportwettenangebot seitdem schrittweise aus und positioniert sich über den Fußball – Bundesliga, Champions League, europäische Top-Ligen – und über das Livewetten-Programm. Beim Steuerumgang folgt Betano der Mehrheit der Anbieter: Die Steuer wird nicht offen ausgewiesen, sondern intern verarbeitet. Wer ein Konto eröffnet, sieht die Quote, die angeboten wird, und den Gewinn, der im Erfolgsfall ausgezahlt wird – die Frage „Was zahlt der Anbieter ans Finanzamt?“ spielt auf dem Wettschein keine Rolle.

Tiptorro – die App-zentrierte Variante

Tiptorro.de wird von der Torro Tec Limited betrieben, ebenfalls mit Sitz in Malta. Im App Store tritt dieselbe Gesellschaft als Anbieter der Tiptorro-App auf und beschreibt sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL. Die Erlaubnis ist auf den 30.06.2021 datiert, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 27.12.2022. Der Markenkern ist mobil: Die App ist die primäre Oberfläche, das Browser-Angebot ergänzt sie. Beim Steuerumgang wirbt Tiptorro nicht mit einem eigenen Slogan, sondern verhält sich wie die meisten Anbieter auf der Whitelist – die Wettsteuer wird intern verarbeitet und nicht offen abgezogen. Wer ein Smartphone-zentriertes Spiel sucht, findet hier eine schlanke Oberfläche, deren Quote im Einzelfall zu prüfen ist.

LeoVegas – der späte Neueinstieg ins Sportbuch

LeoVegas.de fällt mit der LVSports Limited als Whitelist-Inhaberin auf: Die Erlaubnis für Sportwetten ist erst seit dem 21.10.2024 dokumentiert – deutlich später als bei den meisten Mitbewerbern. Eine separate Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht bereits seit dem 27.02.2023, sie betrifft das Casinoangebot und ist hier nicht einschlägig. Die jüngere Erlaubnis erklärt, warum LeoVegas im deutschen Sportmarkt noch nicht den Bekanntheitsgrad der Pioniere von 2020 hat. Beim Steuerumgang tritt LeoVegas ohne Sonderwerbung auf; die Wettsteuer wird intern verarbeitet. Wer eine Marke sucht, deren Quotenniveau gerade in den Fußball-Top-Ligen solide ist und deren Livewetten-Angebot über die übliche Breite verfügt, sollte LeoVegas in den Vergleich einbeziehen.

AdmiralBet – der österreichisch-maltesische Doppelstock

Admiralbet.de wird laut Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited betrieben, die ihre Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnisse vom 13.12.2022 sowie vom 29.07.2024 führt. Die österreichische Admiral-Marke steht dahinter über die Novomatic-Gruppe; im Hintergrund steht ein Anbieter, der in mehreren europäischen Märkten parallel arbeitet. Beim Steuerumgang übernimmt AdmiralBet die Wettsteuer intern – auf dem Wettschein erscheint kein gesonderter Posten, vom Gewinn wird nichts abgezogen. Wer österreichisches Spielbanken-Flair mit deutschem Regulierungsrahmen sucht, findet hier eine eigenständige Position.

bpremium – die stille Marke der Entain-Gruppe

Bpremium.de steht auf der Whitelist mit der Ladbrokes (Deutschland) Limited. Die Erlaubnis ist seit dem 09.10.2020 dokumentiert, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 21.12.2022. Hinter bpremium steht die Entain-Gruppe, zu der auch Ladbrokes und bwin gehören; bpremium ist das deutsche Standbein, das nicht den großen Namen der Gruppe trägt, sondern auf die bestehende Whitelist-Erlaubnis aufsetzt. Beim Thema Zahlung schweigt sich die Marke auffallend aus: Die Auszahlungsgebühren richten sich nach der gewählten Zahlungsmethode, bei SEPA-Banküberweisungen innerhalb des Euroraums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Wer hier spielt, sollte die AGB zur Auszahlung lesen, bevor er eine Methode wählt – insbesondere dann, wenn eine gebührenfreie Auszahlung erwartet wird.

NEO.bet – der Berliner Herausforderer

Neobet.de wird von der Greenvest Betting Limited betrieben, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. NEO.bet ist in Deutschland aufgebaut worden und tritt mit einer eigenen Markenstimme auf – mit Fokus auf Fußball, mit nüchterner Aufmachung, mit einem Quotenniveau, das in den oberen Ligen immer wieder in den Vergleich rückt. Beim Steuerumgang verhält sich NEO.bet wie die meisten Anbieter auf der Whitelist: Die Wettsteuer wird intern verarbeitet und nicht offen ausgewiesen. Wer eine deutsche Marke mit klarem Fußball-Profil sucht, sollte NEO.bet in die engere Wahl nehmen.

Sportingbet – die ausgewiesene Steuerposition

Sportingbet.de fällt im Vergleich auf, weil der Umgang mit der Wettsteuer in den Wettregeln ausdrücklich benannt wird: Das Unternehmen nennt eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes und behält bei gewonnenen Wetten 5 % des Bruttogewinns – also 5 % von Einsatz × Quote – vom Gewinn ein. Diese Formulierung spiegelt das deutsche Steuerrecht in der betriebswirtschaftlichen Umsetzung wider: Die Bemessungsgrundlage ist der Einsatz nach Abzug der Steuer selbst, und der Anbieter zieht den entsprechenden Anteil vom Gewinn ab. Wer hier spielt, sieht auf der Gewinnabrechnung den Betrag vor und den Betrag nach dem Steuerabzug – eine Transparenz, die bei anderen Anbietern fehlt, deren Mechanik aber im Ergebnis übereinstimmt.

Sportwetten.de – der Kassenbon-Anbieter

Sportwetten.de wird laut Whitelist von der NetX Betting Limited betrieben. Die Erlaubnis besteht seit dem 19.11.2020, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 16.12.2022. Im Zahlungsverkehr führt der Anbieter Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung (Trustly), Kreditkarte (Visa/Mastercard), Banküberweisung, Skrill und Aircash auf – für jede ist „keine Gebühr“ und „sofort“ als Bearbeitung angegeben, der Mindestbetrag liegt bei Trustly, Skrill und Aircash bei 10,00 €. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet, was mit § 6b Abs. 4 GlüStV übereinstimmt: Zahlungen müssen von einem Konto im eigenen Namen kommen. Beim Steuerumgang weist Sportwetten.de die Steuer nicht als eigenen Posten aus – die Wettsteuer wird intern verarbeitet und über die Quote berücksichtigt.

bwin – der Branchenriese

Bwin.de wird laut Whitelist von der bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta betrieben. Die Erlaubnis besteht seit dem 09.10.2020, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 23.12.2022. Bwin gehört zur Entain-Gruppe, ist international aufgestellt und im deutschen Markt mit einem breiten Sportwettenangebot präsent – von der Bundesliga bis zu kleineren Ligen, von Einzelwetten über Kombiwetten bis zu Systemwetten, vom Pre-Match-Programm bis zum Livewetten-Bereich. Beim Steuerumgang verhält sich bwin wie die meisten Anbieter auf der Whitelist: Die Wettsteuer wird intern verarbeitet und nicht offen ausgewiesen. Wer eine etablierte Marke mit internationaler Reichweite sucht, findet sie hier.

Was die Wettsteuer ist – und was sie nicht ist

Die Sportwettensteuer ist eine Steuer auf den organisierten Glücksspielmarkt, nicht auf die Spielenden. Sie wird nach §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes erhoben und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“. Aus 100 € Einsatz errechnet sich also ein Steuerbetrag von 100 × 5,3 / 105,3 ≈ 5,03 €; aus 1.000 € werden rund 50,30 €. Geschuldet wird die Steuer vom Veranstalter der Wette (§ 19 RennwLottG), also vom Buchmacher, nicht von der Person, die den Tipp abgibt.

Diese Konstruktion hat eine Konsequenz, die im Alltag selten ausgesprochen wird: Die Steuer ist Teil der Marge des Anbieters. Wer sie selbst übernimmt, verzichtet auf einen Teil seines Gewinns; wer sie weitergibt, lädt sie den Spielenden auf – über den Einsatz, die Quote oder den Gewinn. Beides ist im deutschen Recht zulässig, beides hat unterschiedliche Wirkungen, und beides schlägt sich auf dem Wettschein nieder, wenn man weiß, wo man hinschaut.

Drei Modelle, wie Anbieter die Steuer weitergeben

Das erste Modell ist der Abschlag auf die Quote. Die Quote, die angeboten wird, ist bereits um die Steuer reduziert – aus einer Brutto-Quote wird eine Netto-Quote. Wer 100 € auf eine Quote von 1,90 setzt, erhält im Gewinnfall 190 € ausgezahlt, und der Anbieter trägt die Steuer aus der Differenz zu seinem Brutto-Anspruch. Interwetten beschreibt diesen Mechanismus in seinen AGB: Die Sportwettensteuer wird von Interwetten getragen, zum Ausgleich wird bei Wetten ein Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % vorgenommen, und im Gewinnfall werden Auszahlungsquote und damit der Wettgewinn um 5,3 % reduziert – ausgenommen sind Cash-Out-Gewinne. Vom Einsatz selbst wird nach den AGB nichts abgezogen.

Das zweite Modell ist der Abzug vom Gewinn. Die Quote bleibt optisch unangetastet, im Gewinnfall aber wird ein fester Prozentsatz vom Bruttogewinn abgezogen. Sportingbet nennt das in den Wettregeln: 5 % des Bruttogewinns (Einsatz × Quote) werden vom Gewinn einbehalten. Die Bemessungsgrundlage folgt dem deutschen Recht: 5 % von 190 € sind 9,50 €, der ausgezahlte Gewinn beträgt 180,50 €, und der Einsatz von 100 € wird vollständig zurückgegeben.

Das dritte Modell ist die gesondert ausgewiesene Steuer auf dem Wettschein. Wettarena beschreibt diesen Weg: Außer dem Wetteinsatz sowie der gesondert ausgewiesenen Steuer (5,3 % des Spieleinsatzes inklusive Steuer) fallen keine weiteren Kosten für die Teilnahme an einer Sportwette an. Das bedeutet: Wer bei Wettarena 100 € einsetzt, zahlt 5,03 € Steuer zusätzlich zum Einsatz; die Quote bleibt unangetastet, der Gewinn im Erfolgsfall errechnet sich aus dem Einsatz und der vollen Quote. Betway geht ähnlich vor und nennt die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem.

Wer die Steuer trägt – und was das für den Gewinn bedeutet

Die Auszahlung am Beispiel: Eine Spielende setzt 100 € auf eine Quote von 2,00 – ohne Quotenabschlag, ohne Steuerabzug, mit der vollen Auszahlung im Gewinnfall. Die Wettsteuer schuldet der Anbieter, nicht die Spielenden; sie ist Teil seiner Marge. Im Erfolgsfall zahlt der Anbieter 200 € aus: 100 € Einsatz zurück, 100 € Gewinn. Die Steuer, die er ans Finanzamt abführt, ist aus seiner Bruttomarge finanziert.

Nimmt der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 %, verändert sich das Verhältnis: Aus einer Brutto-Quote von 2,00 wird eine Netto-Quote von etwa 1,894 – 2,00 × (1 − 0,053). Bei 100 € Einsatz liegt der ausgezahlte Bruttogewinn bei 189,40 €. Die Spielenden erhalten weiterhin ihren Einsatz zurück; der Steueranteil wird aus der Differenz zwischen Brutto- und Netto-Quote getragen.

Zieht der Anbieter die Steuer direkt vom Gewinn ab, bleibt die Quote optisch unverändert, der Auszahlungsbetrag aber reduziert: 5 % von 100 € Gewinn sind 5 €, ausgezahlt werden 95 € Gewinn plus 100 € Einsatz. Bei höheren Quoten verschiebt sich das Bild: Bei einer Quote von 5,00 und 100 € Einsatz ergibt sich ein Bruttogewinn von 500 €; 5 % davon sind 25 €, ausgezahlt werden 475 € Gewinn plus 100 € Einsatz. Welcher Mechanismus für Spielende günstiger ist, hängt von der Quote und der Wettart ab – wer viele kleine Favoriten tippt, schaut anders auf einen Gewinnabzug als jemand, der auf hohe Außenseiter-Quoten setzt.

Weist der Anbieter die Steuer gesondert aus, zahlt die spielende Person 100 € Einsatz plus 5,03 € Steuer; im Gewinnfall erhält sie den vollen Gewinn aus 100 € × 2,00 = 200 € ausgezahlt, ohne weiteren Abzug. Die Steuer ist in diesem Fall transparent auf dem Wettschein sichtbar und nicht in der Quote versteckt.

Das ist das Rechenexempel, das die Anbieter untereinander vergleichbar macht: Welcher Mechanismus greift, ist die eine Frage; was im Gewinnfall tatsächlich ausgezahlt wird, ist die andere. Beide schlagen sich im Erwartungswert nieder, und der ist nicht in jedem Modell gleich.

Was Werbung mit „0 % Wettsteuer“ tatsächlich bedeutet

Wer in Deutschland mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, behauptet nicht, dass keine Wettsteuer erhoben wird – sie wird immer erhoben, und sie wird vom Anbieter geschuldet. Was die Werbung meint, ist: Der Anbieter zieht die Steuer nicht von der spielenden Person ab. Die Steuer wird intern verarbeitet, in der Marge getragen, im Wettschein nicht ausgewiesen. Winamax geht diesen Weg und bewirbt seine Plattform mit dem Slogan „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“; ODDSET verfährt ähnlich und gibt an, weder den Einsatz noch den Gewinn der Spielenden mit einem Steuerabzug zu belegen – Gewinne würden auf den kompletten Einsatz ohne jeden Abzug ausgezahlt.

Die Kehrseite steht im Kleingedruckten und in der Quote. Eine „0 % Wettsteuer“ ist keine Garantie für die beste Quote; sie ist die Entscheidung, die Steuer nicht offen auszuweisen, sondern über die Marge zu finanzieren. Wer zwischen zwei Anbietern vergleicht, sollte die Quoten für die gleichen Ereignisse nebeneinanderstellen: Eine um fünf Prozentpunkte höhere Quote bei einem Anbieter, der die Steuer offen ausweist, kann günstiger sein als die „0 % Wettsteuer“ eines Wettbewerbers, der diesen Vorteil über die Quote wieder einsammelt.

Der Zeitstrahl – seit 2012 wird erhoben

Die Sportwettensteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben – das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter sie offen ausweist oder intern verarbeitet. Im Jahr 2013 beliefen sich die steuerlichen Einnahmen aus Sportwetten auf 189 Millionen Euro; 2023 waren es 409 Millionen Euro, ein Rückgang um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr, aber 116,8 % mehr als zehn Jahre zuvor. Die gesamten Steuereinnahmen aus Glücksspiel in Deutschland betrugen 2023 rund 2,48 Milliarden Euro, davon entfielen rund 1,77 Milliarden Euro auf die Lotteriesteuer – 71 % der Summe. Die Sportwettensteuer ist damit ein erheblicher, aber nicht der größte Posten im Glücksspielsteueraufkommen.

Diese Zahlen sind Hintergrund, nicht Werbung. Sie zeigen, dass die Wettsteuer ein struktureller Teil des Marktes ist und kein Werbeversprechen, das sich wegblenden ließe. Wer mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, internalisiert eine Größe, die das Statistische Bundesamt seit über einem Jahrzehnt erfasst – und die in jedem Anbieter, der auf der Whitelist steht, in irgendeiner Form auftaucht.

Die Rechtslage – warum die Lizenz den Unterschied macht

Das deutsche Glücksspielrecht ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geregelt, der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist und von allen 16 Bundesländern ratifiziert wurde. Die Aufsicht führt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale); sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV) und überwacht die Einhaltung der Regelungen (§ 28a GlüStV). Die Wettsteuer ist dagegen Sache des Finanzamts – nicht der GGL. Die GGL ist Aufsichts-, nicht Steuerbehörde.

Was die Whitelist ist – und was sie nicht ist

Die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 ist das einzige Mittel, mit dem sich eine gültige Erlaubnis zweifelsfrei nachweisen lässt. Der Snapshot zum 2. Oktober 2026 weist 30 Einträge auf: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon auch für Pferdewetten) und drei Inhaber einer ausschließlichen Pferdewetten-Erlaubnis. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain – aber eine .de-Domain allein beweist noch nichts. Wer prüfen will, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, prüft die Domain in der Whitelist, nicht die Endung der Adresse.

Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV); die Whitelist zeigt nur Ausstellungsdaten, kein Enddatum. Eine Folgeerlaubnis verlängert die Gültigkeit – sie ist eine neue Erlaubnis nach Auslaufen der ersten, kein eigenständiges Dokument. Wer eine Erlaubnis prüft, prüft den Status des Inhabers zum Stichtag; eine alte Erlaubnis, die nicht verlängert wurde, ist keine gültige Erlaubnis mehr.

Was lizenziert ist – und was daneben liegt

Eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten erlaubt nur die Wetten, die das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 GlüStV vorsieht. Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV während eines laufenden Ereignisses nur auf den Endausgang oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind: nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja; nächster Punkt im Tennis nein, nächster Korb im Basketball nein. Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren – nach GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich – sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig.

E-Sport ist nach GGL keine Sportart im Sinne des GlüStV; Wetten auf E-Sport sind in Deutschland nicht erlaubt. Zu virtuellen Sportwetten hat die GGL keine abschließende Position bezogen – hier schweigt die Forschung, und über ihre Rechtmäßigkeit lässt sich auf dieser Grundlage nichts sagen. Cash Out ist weder im GlüStV noch in einer GGL-Veröffentlichung geregelt; was Cash Out im Einzelfall bedeutet, schreibt jeder Anbieter in seine eigenen Bedingungen.

Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Eine gesetzliche Obergrenze für den Einsatz pro Wette gibt es im Sportwettenrecht nicht.

Was Offshore fehlt – und warum es fehlt

Anbieter ohne deutsche Erlaubnis bieten in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel an, § 4 Abs. 1 GlüStV 2021. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung; die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Angeboten und hat im September 2026 vor Angeboten wie Platincasino ausdrücklich gewarnt. Strafrechtlich steht die Organisation unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe, die Werbung dafür nach § 284a StGB bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 StGB bis zu sechs Monate oder Geldstrafe – wobei Strafverfahren gegen einzelne Spielende in der Praxis nicht etabliert sind.

Die zivilrechtliche Seite ist in Bewegung: Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) es grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Garantie für Erstattung ist das nicht; eine Belohnung fürs Spielen bei einem Offshore-Anbieter ist es auch nicht.

Die Konsequenz für Spielende: Offshore fehlt OASIS, fehlt LUGAS, fehlt der Panikbutton, fehlt die deutsche Aufsicht, fehlt die Erstattungsmöglichkeit über die deutsche Justiz. Was bleibt, ist das Angebot – mit höheren Limits, weniger Beschränkungen im Live-Programm, ohne Steuerabzug, aber ohne Schutzmechanismen, die im Ernstfall greifen.

Werbeerlaubnis – Wer wirbt, hat eine Erlaubnis

Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Wer mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, ohne auf der Whitelist zu stehen, wirbt aus einer Position, die das deutsche Recht nicht anerkennt – und macht sich damit nach § 284a StGB strafbar. Die Werbeaussage selbst ist also ein Filter: Wer sie macht, muss lizenziert sein; wer sie macht und nicht lizenziert ist, hat ein Problem, das schwerer wiegt als die Frage der Wettsteuer.

Was Spielende in Deutschland erwarten dürfen – und worauf sie achten sollten

Wer bei einem Anbieter auf der Whitelist spielt, bekommt einen Rahmen, den der GlüStV 2021 setzt: eine Vollverifizierung vor der ersten Auszahlung, eine 1.000-€-Standardgrenze im Monat, einen Sperrdatei-Abgleich bei jeder Anmeldung, eine Auszahlung des Restguthabens binnen fünf Werktagen nach Kontoschließung ohne Gebühren (§ 6b Abs. 6-7), eine Insolvenzsicherung des Spielergeldes auf einem Treuhandkonto. Wer bei einem Anbieter ohne Whitelist spielt, bekommt das alles nicht – auch dann nicht, wenn der Anbieter mit „bester Quote“ oder „0 % Steuer“ wirbt.

Woran eine seriöse Lizenz erkennbar ist

Eine seriöse Lizenz erkennt man an drei Punkten. Erstens: Die Domain steht auf der Whitelist der GGL, und zwar genau in der Form, in der sie auf der Anbieter-Website beworben wird. Zweitens: Die Erlaubnis umfasst die angebotene Wettart – eine Slot-Erlaubnis deckt keine Sportwetten, eine Casino-Erlaubnis deckt keine Kombiwetten. Drittens: Die Whitelist zeigt einen Ausstellungszeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt, und kein Enddatum – wer eine Erlaubnis prüft, prüft den Status zum heutigen Tag.

Wer unsicher ist, geht auf die Whitelist der GGL und sucht die Domain. Wer die Domain dort nicht findet, spielt nicht bei einem lizenzierten Anbieter – egal, was auf der Startseite steht.

Worauf bei der Quotenauswahl zu achten ist

Die Quote ist der eine Hebel, an dem der Erwartungswert hängt. Eine um 0,05 höhere Quote bei einem Favoriten verändert den erwarteten Gewinn pro 100 € Einsatz um 5 €; bei einer Außenseiter-Wette mit Quote 8,00 verschiebt dieselbe Differenz den erwarteten Gewinn um 35 €. Wer die Wettsteuer in die Quote eingepreist sieht, sollte nicht nur die Quote vergleichen, sondern den Mechanismus, der zur Quote geführt hat. Ein Anbieter mit „0 % Wettsteuer“ und einer um 5 % reduzierten Quote ist rechnerisch nicht günstiger als ein Anbieter mit offener Steuer und voller Quote.

Wer langfristig spielt, sollte die Quoten der eigenen Lieblingsmärkte bei zwei oder drei Anbietern vergleichen – nicht pauschal, sondern für die konkreten Ereignisse, die getippt werden. Eine pauschale Aussage „Anbieter X hat die besten Quoten“ lässt sich auf keiner Datenbasis verifizieren; sie ist Werbung.

Worauf bei Bonusbedingungen zu achten ist

Der GlüStV 2021 schreibt weder eine Obergrenze für einen Bonus noch einen Mindestumsatz vor – die Bedingungen stammen allein aus den AGB des Anbieters. Ein 100 %-Bonus bis 100 € heißt in der Regel: 100 € Bonusgeld, das erst nach einem bestimmten Umsatz zu Echtgeld wird; der Umsatz wird in Vielfachen des Bonus oder von Bonus plus Einzahlung gemessen; nur Wetten mit einer Mindestquote zählen; ein Zeitfenster, oft 30 oder 90 Tage, gibt den Rahmen vor. Welcher Anbieter welche Bedingung stellt, variiert; wer einen Bonus annimmt, sollte die AGB lesen, bevor er die erste qualifizierende Wette platziert.

Was auf keinen Fall übernommen wird: Ein Bonuscode, ein Gutscheincode, ein Aktionslink. Werbung für solche Codes ist im GlüStV nicht verboten, aber sie gehört nicht in eine Analyse – sie ist Marketing.

Worauf bei Live-Wetten zu achten ist

Live-Wetten unterliegen den Beschränkungen des § 21 Abs. 4 GlüStV 2021. Nächstes Tor im Fußball ja; nächster Satz im Tennis ja; nächster Punkt im Tennis nein; nächster Korb im Basketball nein. Wer bei einem Anbieter auf der Whitelist live tippt, bekommt nur die Märkte, die das Sportwettprogramm erlaubt. Wer bei einem Anbieter ohne Whitelist live tippt, bekommt mehr Märkte – aber auch keinen Schutz, wenn die Auszahlung stockt.

Worauf bei Auszahlungen zu achten ist

Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen, an einer Bank, die dem Geldwäschegesetz unterliegt – so steht es in § 6b Abs. 4 GlüStV 2021. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt; Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten sind damit aus dem lizenzierten Markt ausgeschlossen. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert – PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Skrill, Banküberweisung – steht in seinen AGB. Wer eine bestimmte Methode nutzen will, sollte sie dort suchen, nicht auf der Startseite.

Worauf bei Kontoschließung zu achten ist

Wer sein Konto schließt, hat nach § 6b Abs. 6-7 GlüStV 2021 Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens binnen fünf Werktagen, ohne Gebühren. Wer diese Frist nicht einhält, hat einen Anspruch, der sich vor der GGL durchsetzen lässt. Wer diese Frist bei einem Offshore-Anbieter einfordert, hat keinen Anspruch, der vor einer deutschen Stelle greift.

Was die vorgeschriebene Rechnung zeigt – der Erwartungswert einer Wette

Die Seite rechnet eine Beispielwette durch, um zu zeigen, wie sich die drei Modelle auf den ausgezahlten Betrag auswirken. Das ist kein Tipp, kein System und keine Vorhersage – es ist eine Überschlagsrechnung mit den Zahlen, die die Anbieter selbst nennen.

Die Beispielwetten

Drei Beispielwetten, jede mit einem Einsatz von 100 € und einer Brutto-Quote von 2,00 – also der Annahme, dass ein Anbieter ohne jeden Steuerabzug 200 € auszahlen würde. Im ersten Modell wird die Steuer auf die Quote abgeschlagen, im zweiten vom Gewinn abgezogen, im dritten gesondert ausgewiesen. Im vierten Modell trägt der Anbieter die Steuer und zahlt die volle Quote aus.

Im ersten Modell nimmt der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 % vor, wie Interwetten ihn beschreibt. Die Netto-Quote beträgt 2,00 × (1 − 0,053) ≈ 1,894. Bei 100 € Einsatz zahlt der Anbieter im Gewinnfall 189,40 € aus. Die Steuer von rund 5,03 € ist im Quotenabschlag enthalten.

Im zweiten Modell zieht der Anbieter 5 % vom Bruttogewinn ab, wie Sportingbet es in seinen Wettregeln festhält. Die Quote bleibt bei 2,00, der Bruttogewinn bei 100 € × (2,00 − 1) = 100 €. 5 % von 100 € sind 5 €, ausgezahlt werden 95 € Gewinn plus 100 € Einsatz, also 195 €. Die Steuerquote entspricht 5 % des Bruttogewinns und liegt damit leicht unter dem gesetzlichen Maximalwert von 5,03 % des Einsatzes.

Im dritten Modell weist der Anbieter die Steuer gesondert aus, wie Wettarena es beschreibt. Die spielende Person zahlt 100 € Einsatz plus 5,03 € Steuer; die Quote bleibt bei 2,00, der Gewinn im Erfolgsfall beträgt 200 €. Insgesamt hat die Person 105,03 € eingesetzt und erhält 200 € ausgezahlt – was bei einem fairen Vergleich einem Einsatz von 100 € zu einer Quote von 1,904 entspricht.

Im vierten Modell trägt der Anbieter die Steuer, ohne sie auf den Wettschein zu setzen oder die Quote zu reduzieren – wie ODDSET es beschreibt. Die Person zahlt 100 € Einsatz, im Gewinnfall werden 200 € ausgezahlt. Die Steuer wird aus der Marge des Anbieters finanziert; die Quote ist die volle Quote.

Die Bandbreite, die übrig bleibt

Was bleibt, ist eine Bandbreite: 189,40 €, 195 €, 200 € – je nach Modell. Die Differenz zwischen den Modellen ist real, sie beträgt bis zu rund 10 € auf 100 € Einsatz und ist nicht durch eine „0 % Wettsteuer“-Werbung aufgehoben. Wer Anbieter vergleicht, sollte das Modell kennen, das zum ausgewiesenen Preis führt. Ein Anbieter mit voller Quote und offener Steuer ist nicht schlechter als einer mit reduzierter Quote und „0 % Wettsteuer“ – er ist nur ehrlicher.

Was die Rechnung nicht sagt

Die Rechnung sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit, mit der die Wette gewinnt. Sie geht von einem festen Einsatz und einer festen Quote aus und vergleicht nur die Modelle der Steuerweitergabe. Sie sagt nichts darüber, welcher Anbieter für welchen Markt die beste Quote hat; sie ist eine Strukturrechnung, keine Quotenempfehlung. Sie ist auch keine Aussage darüber, dass eine Wette „sich lohnt“ – eine Wette mit Quote 2,00 ist dann profitabel, wenn die echte Wahrscheinlichkeit über 50 % liegt. Die Rechnung zeigt nur, was im Gewinnfall ausgezahlt wird – nicht, wie wahrscheinlich dieser Fall ist.

Worauf diese Seite verzichtet – und warum

Diese Seite verzichtet auf Werbung. Sie nennt keine Bonus-Codes, keine Gutscheine, keine Aktionslinks. Sie nennt keine Anbieter-Empfehlung in dem Sinn, dass eine bestimmte Marke für einen bestimmten Spielertyp „die richtige“ sei. Sie nennt die Whitelist, die Erlaubnisinhaber, die Erlaubnisdaten und das, was die Anbieter selbst über ihren Umgang mit der Wettsteuer sagen – und sie überlässt die Entscheidung der Person, die den Tipp abgibt.

Diese Seite verzichtet auch auf Tabellen, die nicht tragen. Eine Spalte „Beste Quote“ ließe sich seriös nicht erstellen, weil Quoten sich minütlich ändern und zwischen Märkten, Sportarten und Wettarten variieren. Eine Spalte „Bonus“ ließe sich seriös nicht erstellen, weil Bonusprogramme sich ändern und an Bedingungen geknüpft sind, die nicht in eine Tabellenzelle passen. Eine Spalte „Kundenservice“ ließe sich seriös nicht vergleichen, weil die Qualität eines Kundenservice von einer konkreten Anfrage abhängt. Was bleibt, sind die Angaben, die die Whitelist führt: wer eine Erlaubnis hat, seit wann, und was der Anbieter über den Umgang mit der Wettsteuer selbst sagt.

Diese Seite verzichtet schließlich auf eine Versicherung, dass das Spielen bei einem lizenzierten Anbieter sicher sei. Sie ist sicherer als das Spielen bei einem Anbieter ohne Lizenz, weil OASIS, LUGAS, die Vollverifizierung und die Aufsicht der GGL greifen. Sie ist nicht risikofrei, weil Sportwetten ein Glücksspiel sind und der Erwartungswert jeder Wette negativ ist – zugunsten der Anbieter, zuungunsten der Spielenden. Wer das anders sieht, hat die Rechnung nicht verstanden.

Häufige Fragen zur Sportwettensteuer in Deutschland

Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und auf welche Bezugsgröße wird sie berechnet?

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % des Spieleinsatzes nach Abzug der Steuer selbst – das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Aus 100 € Einsatz werden so etwa 5,03 € Steuer; aus 1.000 € werden rund 50,30 €. Die gesetzliche Grundlage steht in §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, die Bemessungsgrundlage in §§ 17 und 18, die Schuldnerschaft in § 19.

Wer schuldet die Sportwettensteuer – der Anbieter oder die Spielenden?

Die Wettsteuer wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, also vom Anbieter – nicht von der Person, die den Tipp abgibt. Das regelt § 19 RennwLottG. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt, ist seine eigene Entscheidung und steht in seinen AGB.

Was bedeutet Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für Quote und Auszahlung?

„0 % Wettsteuer“ heißt nicht, dass keine Steuer erhoben wird – die wird immer erhoben. Es heißt, dass der Anbieter die Steuer nicht offen ausweist oder direkt weitergibt. Die Steuer wird intern in der Marge getragen; die angebotene Quote kann deshalb niedriger sein als bei einem Wettbewerber, der die Steuer offen ausweist. Im Gewinnfall zahlt ein „0 %-Anbieter“ die beworbene Quote voll aus; die Differenz zu einem Anbieter mit offener Steuer liegt in der Quote selbst, nicht in einer versteckten Kürzung des Gewinns.

Wie wird ein Gewinn berechnet, wenn der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 % vornimmt?

Bei einem Quotenabschlag von 5,3 % auf eine Brutto-Quote von 2,00 ergibt sich eine Netto-Quote von etwa 1,894. Bei einem Einsatz von 100 € zahlt der Anbieter im Gewinnfall 189,40 € aus. Die Steuer ist im Quotenabschlag enthalten; vom Einsatz wird nichts abgezogen. Das beschreibt Interwetten in seinen AGB, einschließlich der Ausnahme für Cash-Out-Gewinne.

Warum bieten Seiten ohne deutsche Erlaubnis Wetten ohne Steuer an, und was fehlt dort?

Seiten ohne deutsche Erlaubnis bieten Wetten ohne Steuer an, weil sie nicht der deutschen Aufsicht unterliegen und die Wettsteuer nicht an ein deutsches Finanzamt abführen. Es fehlt dort OASIS, die Limitdatei LUGAS, der Panikbutton, die Vollverifizierung und die Aufsicht durch die GGL. Die GGL warnt vor solchen Angeboten; eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung. Zivilrechtliche Rückforderungen gegen Offshore-Anbieter sind in Verfahren vor dem BGH und dem EuGH umstritten, eine Erstattung ist nicht garantiert.

Seit wann wird die Sportwettensteuer in Deutschland erhoben?

Die Sportwettensteuer wird seit dem 1. Juli 2012 erhoben. Im Jahr 2013 lagen die steuerlichen Einnahmen aus Sportwetten bei 189 Millionen Euro; 2023 waren es 409 Millionen Euro – ein Rückgang um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr und 116,8 % mehr als zehn Jahre zuvor. Die Einnahmen sind ein struktureller Teil des deutschen Glücksspielsteueraufkommens; sie sind nicht durch Werbung aufgehoben, sondern durch die Art der Weitergabe verändert.

Inhalt erstellt vom Team «buchmacherbonus»